Fondsanlagen
Nachhaltigkeit in der Geldanlage
Nachhaltige Investments dienen nicht nur als attraktive Anlage, sondern geben der Zukunft eine Richtung: Wer in nachhaltig ausgerichtete Unternehmen investiert, fördert Umweltschutz, faire Arbeitsbedingungen und eine weitsichtige Unternehmensführung.
Die drei Säulen der Nachhaltigkeit
ESG-Investments gehen auf die „Principles for Responsible Investment" zurück. Damit riefen die Vereinten Nationen zur freiwilligen Selbstverpflichtung auf, ESG-Faktoren in Investmententscheidungen und ins Assetmanagement zu integrieren. 2020 hatten über 3.000 Unternehmen die Selbstverpflichtung unterschrieben.
E – Environment
Umweltkriterien
Reduktion von CO₂-Emissionen und Umweltverschmutzung, Förderung von erneuerbaren Energien und Energieeffizienz, effizienter Umgang mit Ressourcen, verantwortungsbewusste Abfallwirtschaft.
S – Social
Soziale Kriterien
Einhaltung von Arbeitsrechten, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Förderung von Bildung und Geschlechtergleichheit, Verzicht auf Kinder- und Zwangsarbeit.
G – Governance
Gute Unternehmensführung
Ethisch vertretbare Unternehmensführung, Risiko- und Reputationsmanagement, Vermeidung von Betrug und wettbewerbswidrigem Geschäftsgebaren.
FNG-Siegel
Das FNG-Siegel gilt als Qualitätsstandard für nachhaltige Investmentfonds im deutschsprachigen Raum. Alle Unternehmen des jeweiligen Fonds weisen eine transparente Nachhaltigkeitsstrategie vor, die Arbeits- und Menschenrechte, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung berücksichtigt. Ein Siegel ohne Sterne erfüllt den Mindeststandard. Je höher die Nachhaltigkeitsqualität, umso mehr Sterne werden zusätzlich als „Pluspunkte" vergeben (1 bis 3 Sterne sind möglich).
Nachhaltigkeitskriterien
Legen Sie Ihre Fondssuche nach Kriterien fest, die Ihren Werteanspruch erfüllen. Sie können dabei nach ESG-Kriterien filtern, der Nachhaltigkeitspräferenz der Offenlegungsverordnung folgen sowie bestimmte Ausschlusskriterien wie z. B. Treibhausgasemissionen, Wasserverschmutzung oder schlechte Energieeffizienz festlegen.
Nachhaltigkeitspräferenz
Einfache Nachhaltigkeitspräferenz
Artikel 6 OffenlegungsVO
Transparenz bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien. Es wird offengelegt, ob und wie Nachhaltigkeitsrisiken im Investmentprozess berücksichtigt werden. Sollten sie nicht berücksichtigt werden, muss dies erwähnt und begründet werden.
Höhere Nachhaltigkeitspräferenz
Artikel 8 OffenlegungsVO
Transparenz bei der Bewerbung ökologischer und/oder sozialer Merkmale in vorvertraglichen Informationen. Werden Fondsprodukte mit bestimmten Nachhaltigkeitseigenschaften beworben, so müssen diese auch transparent dargestellt und im Jahresbericht dargelegt werden.
Höchste Nachhaltigkeitspräferenz
Artikel 9 OffenlegungsVO
Transparenz in vorvertraglichen Informationen bei nachhaltigen Investitionen. Besondere Anforderungen gelten, wenn Fonds nicht nur bestimmten Nachhaltigkeitskriterien folgen, sondern sich zu einem konkreten, nachhaltigkeitsbezogenen Anlageziel verpflichtet haben.
Interesse an einer nachhaltigen Geldanlage?
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