Selbstverpflichtung

Kodex Ehrbarer Finanzanlagenvermittler

Als Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO habe ich mich zur Einhaltung des Kodex Ehrbarer Finanzanlagenvermittler verpflichtet.

Peer Globisch · Maklerbüro · Reg.-Nr. D-F-107-9CEI-62

Der Ehrbare Finanzanlagenvermittler …

… wird die Interessen seiner Mandanten vertreten.

Der Ehrbare Finanzanlagenvermittler ist keinesfalls an einen Produktgeber gebunden. Er fühlt sich seinen Mandanten gegenüber verpflichtet und ist im Vermittlerregister als Finanzanlagenvermittler gemäß § 34f GewO registriert. Er nimmt nicht an Wettbewerben von Produktgebern teil.

… bezeichnet sich als Finanzanlagenvermittler.

Der Ehrbare Finanzanlagenvermittler verwendet keine Phantasiebezeichnungen für seine Tätigkeit, sondern weist sich entsprechend der gesetzlichen Vorgaben aus.

… schärft das Bild des unabhängigen Finanzanlagenvermittlers und bildet sich weiter.

Der Ehrbare Finanzanlagenvermittler macht Leistung und Bedeutung seines Status für die Öffentlichkeit und gegenüber seinen Mandanten deutlich und nimmt regelmäßig an Weiterbildungen zu Arbeitsweise, Recht und Produkten teil.

… handelt im Sinne seiner Mandanten.

Er berät seine Mandanten ausgerichtet an deren Wünschen, Bedürfnissen und ermittelter Risikoneigung. Sollte die Kündigung einer bestehenden Anlage mit Nachteilen verbunden sein, weist er den Mandanten darauf hin. Courtagegetriebene Umschichtungen zum Nachteil des Mandanten lehnt er ab und berät zu Vor- und Nachteilen sowie Zwängen von Produkten.

… beachtet das Bundesdatenschutzgesetz.

Daten seiner Mandanten verarbeitet der Ehrbare Finanzanlagenvermittler entsprechend der Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

… dokumentiert Beratungsgespräche.

Beratungsgespräche werden gemäß den gesetzlichen Erfordernissen dokumentiert. Eine Anlagevermittlung ohne Angemessenheitsprüfung erfolgt nur, wenn der Mandant nicht bereit ist, die erforderlichen Informationen zu liefern; dies wird dokumentiert.

… und der Bereich Versicherungen.

Der Ehrbare Finanzanlagenvermittler ist im Bereich § 34f GewO tätig. Versicherungsverträge vermittelt/betreut er nur, wenn er auch als Versicherungsvermittler gemäß § 34d GewO registriert ist. Für diese Tätigkeit gilt der Kodex Ehrbarer Versicherungsmakler.

… lehnt Steuerungsversuche ab.

Steuerungsversuche durch Medien und Produktgeber lehnt der Ehrbare Finanzanlagenvermittler ab.

… betreut seine Mandanten möglichst umfassend.

Er bietet seinen Mandanten an, alle Finanzanlagen in seine Betreuung zu übernehmen, soweit dies rechtlich, fachlich und unter Berücksichtigung seines Rates möglich ist, und spricht unvorteilhafte Geldanlagen im Bestand an.

… und der Graue Kapitalmarkt.

Der Ehrbare Finanzanlagenvermittler bietet von sich aus keine Produkte des Grauen Kapitalmarktes an (z. B. Orderschuldverschreibungen, Genussrechte, atypisch stille Beteiligungen, Schiffsbeteiligungen, geschlossene Immobilienfonds). Solche Produkte vermittelt er nur auf ausdrückliches Verlangen des Mandanten und weist verständlich darauf hin, dass diese Produkte für die Altersvorsorge ungeeignet sind, dem Risiko des Totalverlustes unterliegen und oft schwer handelbar sind.

… beachtet Compliance-Regelungen.

Allgemeine Compliance-Regelungen (insbesondere zu Bestechung und Bestechlichkeit) und eigene Regelungen zum Umgang mit Einladungen, Geschenken und Zuwendungen werden eingehalten.

… weist auf Schlichtungsstellen hin.

In der Finanzbranche bestehen bewährte Ombudsmann- und Streitschlichtersysteme zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten. Der Ehrbare Finanzanlagenvermittler weist seine Mandanten in geeigneter Weise auf diese Stellen hin.

Sonstiges & Verstöße

Der Kodex der Tätigkeit des Ehrbaren Finanzanlagenvermittlers wurde vom Fachverlag Versicherungsbote UG erstellt. Verstöße können (mit geeignetem Nachweis) übersendet werden an:

Versicherungsbote Verlag UG (haftungsbeschränkt)
Reclamstraße 42
04315 Leipzig